Rechtsprechung
   AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 1611 Js 29636/08 (313/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20812
AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 1611 Js 29636/08 (313/08) (https://dejure.org/2009,20812)
AG Lübben, Entscheidung vom 01.12.2009 - 40 OWi 1611 Js 29636/08 (313/08) (https://dejure.org/2009,20812)
AG Lübben, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 40 OWi 1611 Js 29636/08 (313/08) (https://dejure.org/2009,20812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei Providamessung

  • lawbike.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot für Fahrerfoto aus Tatvideo

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    [...] Dass die Erhebung derartiger Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, entspricht der Rspr. des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 -, Umdruck, S. 26; BVerfGE 120, 378 (397 ff); BVerfGK 10, 330 (336 0).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 (45); 120, 378 (398 f.; BVerfGK 10, 330 (336)).

    dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 115, 320 (343); 120, 378 (399)).

    Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11.3.2008 (1 BvR 2074/05 ) u.a. aus: [...] Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleiche mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein [...] und [...] Im Hinblick auf die betroffenen Personen greift bereits die zur Speicherung und Auswertung vorgenommene Kennzeichenerfassung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, weil durch sie Daten personenbezogen für die Behörden verfügbar gemacht werden, die eine Basis für mögliche weitere Maßnahmen bilden können.[...].

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    [...] Dass die Erhebung derartiger Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, entspricht der Rspr. des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 -, Umdruck, S. 26; BVerfGE 120, 378 (397 ff); BVerfGK 10, 330 (336 0).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 (45); 120, 378 (398 f.; BVerfGK 10, 330 (336)).

    Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 (43 0, 120, 378 (401 ff); BVerfGK 10, 330 (337)), Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden, (vgl. BVerfGE 65, 1 (44 ff); 100, 313 (359 0; BVerfGK 10, 330 (337 f)).?.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 (42f.) ).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht allein den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung (vgl. BVerfGE 65, 1 (45); 120, 378 (398 f.; BVerfGK 10, 330 (336)).

    Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 (43 0, 120, 378 (401 ff); BVerfGK 10, 330 (337)), Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden, (vgl. BVerfGE 65, 1 (44 ff); 100, 313 (359 0; BVerfGK 10, 330 (337 f)).?.

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    Diese bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 (43 0, 120, 378 (401 ff); BVerfGK 10, 330 (337)), Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden, (vgl. BVerfGE 65, 1 (44 ff); 100, 313 (359 0; BVerfGK 10, 330 (337 f)).?.

    Wie bereits erwähnt, führt das Bundesverfassungsgericht hierzu aus: [...]An der Eingriffsqualität fehlt es lediglich, sofern Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, aber unmittelbar nach der Erfassung technisch wieder anonym, spurenlos und ohne Erkenntnisinteresse für die Behörden ausgesondert werden [...] (vgl. BVerfGE 100, 313,366; 107, 299,328).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte (vgl. dazu BVerfGE 115, 320 (343); 120, 378 (399)).
  • AG Lünen, 14.10.2009 - 16 OWi 447/09

    Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot bei verdachtsunabhängigem

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    Auch deshalb bedarf es einer klaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (so auch AG Lünen, 16 Owi 225 Js 1519/09-447/09, Beschluss vom 14.10.2009).
  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    Hierbei ist auch die Rechtsprechung des BVerfG und einer Vielzahl von Oberlandesgerichten (u.a. OLG Dresden, Az.: 1 Ss 90/09) zur Frage des Richtervorbehaltes bei der Blutentnahme zur BAK-Feststellung zu beachten.
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass ein allgemein geltenden Grundsatz, jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ziehe auch ein Verwertungsverbot nach sich, dem Strafverfahrensrecht nach gefestigter höchst richterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 44, 243 (249); NStZ 2007, 601, (602)) fremd ist.
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    Ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter unter Abwägung der wider streitenden Interessen zu entscheiden (vgl. BVerfG NJW 2007, 1345 f.).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 313/08
    Wie bereits erwähnt, führt das Bundesverfassungsgericht hierzu aus: [...]An der Eingriffsqualität fehlt es lediglich, sofern Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, aber unmittelbar nach der Erfassung technisch wieder anonym, spurenlos und ohne Erkenntnisinteresse für die Behörden ausgesondert werden [...] (vgl. BVerfGE 100, 313,366; 107, 299,328).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

  • AG Grimma, 22.10.2009 - 3 OWi 151 Js 33023/09

    Zulässigkeit einer mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht